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Das Landgericht Leipzig ist für den Bezirk des Oberlandesgerichts Dresden zuständig für die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die sich ergeben aus:
dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen;
Kartellverträgen und Kartellbeschlüssen;
Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
Artikel 53 oder 54 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, für die nach § 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl.…
bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs mit Ausnahme von solchen auf dem Gebiet des gewerblichen…
§ 49 Absatz 1 sowie die §§ 57 bis 59b und 61 gelten entsprechend.
die Rechtsstreitigkeiten, in denen sich die Zuständigkeit des Landgerichts nach § 246 Absatz 3 Satz 1, § 396 Absatz 1 Satz 2 des Aktiengesetzes, § 51 Absatz 3…
Diese Verordnung berührt nicht die Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags. Sie ergänzt die allgemeinen Wettbewerbsregeln, die weiterhin uneingeschränkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.