Art. 1 Nr. 1 SN-14083Dritte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung
§ 2 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Für den jeweiligen Amtsgerichtsbezirk wird je eine auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Leipzig in…
Art. 4 Nr. 2 SN-10183Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Änderung von Verordnungen im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für den Amtsgerichtsbezirk Döbeln wird eine auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Chemnitz in Döbeln…
Art. 3 Satz 2 Nr. 5 Buchst. c SächsStOGSächsisches Standortegesetz
Folgender Absatz 6 wird angefügt: „(6) In Bautzen bestehen eine auswärtige Kammer für Handelssachen, eine auswärtige Strafvollstreckungskammer sowie auswärtige…
§ 1 Abs. 6 SächsJGSächsisches Justizgesetz
In Bautzen bestehen eine auswärtige Kammer für Handelssachen, eine auswärtige Strafvollstreckungskammer sowie auswärtige Zivil- und Strafkammern des…
§ 78a Abs. 1 GVGGerichtsverfassungsgesetz
Bei den Landgerichten werden, soweit in ihrem Bezirk für Erwachsene Anstalten unterhalten werden, in denen Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregeln…