§ 3 Abs. 5 StrafZustV SL 2006Verordnung über die Zuständigkeit in Straf- und Bußgeldverfahren Vom 19. Mai 2006
Besteht zwischen mehreren Strafsachen nach Absatz 3 einerseits und den §§ 4a bis 5 und 7 dieser Verordnung ein Zusammenhang im Sinne des § 3 der…
§ 2 Abs. 1 StPOStrafprozeßordnung
Zusammenhängende Strafsachen, die einzeln zur Zuständigkeit von Gerichten verschiedener Ordnung gehören würden, können verbunden bei dem Gericht anhängig…
§ 389 AOAbgabenordnung
Für zusammenhängende Strafsachen, die einzeln nach § 388 zur Zuständigkeit verschiedener Finanzbehörden gehören würden, ist jede dieser Finanzbehörden…
§ 237 StPOStrafprozeßordnung
Das Gericht kann im Falle eines Zusammenhangs zwischen mehreren bei ihm anhängigen Strafsachen ihre Verbindung zum Zwecke gleichzeitiger Verhandlung anordnen,…
§ 4 Abs. 1 StPOStrafprozeßordnung
Eine Verbindung zusammenhängender oder eine Trennung verbundener Strafsachen kann auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder…