Art. 1 SN-17453Fünfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung
„§ 29e Gerichtsbarkeit der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten Die der Landesjustizverwaltung zustehenden Befugnisse und Aufgaben zur Ernennung der…
§ 5 Abs. 2 Nr. 2 ZustVO JM NRWVerordnung über richter- und beamtenrechtliche Zuständigkeiten sowie zur Bestimmung der mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten dienstvorgesetzten Stellen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz
die Ausübung der Befugnis zur Ernennung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern zu Mitgliedern der Kammern für Steuerberater- und…
Art. 1 Nr. 2 SN-12676Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Zuständigkeitsübertragungsverordnung Justiz und zur Aufhebung einer weiteren Verordnung
Nach § 1 wird folgender § 2 eingefügt: „§ 2 Ernennung ehrenamtlicher Richter Die ehrenamtlichen Richter des Fachsenats für Personalvertretungsangelegenheiten…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. d SN-19744Neunte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung
Die Angabe zu § 29e wird wie folgt gefasst: „§ 29e Gerichtsbarkeit in Steuerberatungs- und Steuerbevollmächtigtensachen“.
§ 7 Abs. 1 SächsDRZustVOSächsische Dienstrechtszuständigkeitsverordnung
Der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden, der Präsident des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, der Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, der…