Art. 1 Nr. 1 SN-20354Elfte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 9 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 9 Führung des Vereins-, Handels-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und…
Art. 1 Nr. 2 Buchst. a SN-11514Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung der Sächsischen Justizorganisationsverordnung
Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Führung des Vereins-, Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregisters sowie unternehmensrechtlicher…
§ 10 Abs. 1 JuZuVO NRWVerordnung über Zuständigkeiten in der Justiz
Die Führung des Handels-, des Gesellschafts-, des Genossenschafts- und des Vereinsregisters sowie die Verfahren nach § 375 Nummer 1, 3 bis 14 und 16 bis 17 des…
Art. 1 Nr. 1 SN-20353Fünfundzwanzigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zur Änderung der Sächsischen E-Justizverordnung
In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregisters“ durch die Wörter „Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und…
§ 377 Abs. 1 FamFGGesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Ausschließlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die Niederlassung des Einzelkaufmanns, der Sitz der Gesellschaft, des Versicherungsvereins, der…