Art. 1 SN-9787Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-12 Schreiersgrün-Süd wird aufgehoben.
Art. 6 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.
Art. 11 SN-9788Das in der Gemeinde Niederwürschnitz gelegene und in der Anlage 11 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-57 Niederwürschnitz wird aufgehoben.
Art. 2 SN-9787Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-46 Schönbrunn wird aufgehoben.
Art. 3 SN-9788Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-23 Luga/Fläche B wird aufgehoben.