Art. 1 SN-9788Das in der Stadt Treuen gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-11 Schreiersgrün wird aufgehoben.
Art. 2 SN-9787Erste Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in Anlage 2 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-46 Schönbrunn wird aufgehoben.
§ 1 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Bergen gelegene und in der Anlage 1 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-10 Bergen-Kräuterhaus wird aufgehoben.
Art. 6 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.
Art. 15 SN-9788Das in der Stadt Penig gelegene und in der Anlage 15 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-77 Kellerberg wird aufgehoben.