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Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Gebühren für die Benutzung der Landesaufnahmestelle für Aussiedler und Einrichtungen zur vorläufigen Unterbringung und über Kosten für Amtshandlungen nach dem Bundesvertriebenengesetz und anderen Kriegsfolgengesetzen (Eingliederungskostenverordnung – EglKVO) vom 19. April 1993 (SächsGVBl. S. 422) wird aufgehoben.
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