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Das Sächsische Gesetz über die Eingliederung von Aussiedlern und zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes sowie anderer Kriegsfolgengesetze (Sächsisches Aussiedlereingliederungsgesetz – SächsAEG) vom 28. Februar 1994 (SächsGVBl. S. 359), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 399), wird wie folgt geändert:
§ 14 wird gestrichen.
§ 15 wird § 14.
§ 8 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz (SächsAGBSHG) vom 6. August 1991 (SächsGVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 1995 (SächsGVBl. S. 356), wird wie folgt geändert:
Absatz 3 und Absatz 4 werden gestrichen.
Absatz 5 wird Absatz 3.
§ 7 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Eingliederung von Spätaussiedlern und zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes sowie anderer…
Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Das Sächsische Gesetz über die Eingliederung von Spätaussiedlern und zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes sowie anderer Kriegsfolgengesetze…
Absatz 2 erhält folgende Fassung:
In § 17 Absatz 3 werden die Wörter „Sächsischen Gesetzes über die Eingliederung von Spätaussiedlern und zur Durchführung des Bundesvertriebenengesetzes sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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