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Die Sächsische Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200) wird wie folgt geändert:
§ 57 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„(2) Untere Bauaufsichtsbehörden sind auch die nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen (Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz – SächsKrGebNG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102) eingekreisten Städte sowie Gemeinden, Verwaltungsverbände und erfüllende Gemeinden von Verwaltungsgemeinschaften, die dies bis zum 1. Oktober 2003 geworden sind.“
§ 85 wird wie folgt geändert:
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
In Absatz 3 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
In Absatz 4 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
§ 86 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
In Satz 1 Nr. 1 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
In Satz 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
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