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Das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) vom 14. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 716), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 7. November 2007 (SächsGVBl. S. 478, 484), wird wie folgt geändert: Die Regionalen Planungsverbände Südwestsachsen und Chemnitz-Erzgebirge werden aufgelöst. Der Regionale Planungsverband Südsachsen wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts nach § 9 Abs. 2 Satz 1 neu gebildet. Der Regionale Planungsverband Südsachsen ist Rechtsnachfolger der Regionalen Planungsverbände Südwestsachsen und Chemnitz-Erzgebirge. Bis zum Inkrafttreten der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbandes Südsachsen gilt die Verbandssatzung des ehemaligen Regionalen Planungsverbandes Chemnitz-Erzgebirge. Bis zur Wahl des Verbandsvorsitzenden nimmt der Oberbürgermeister der Kreisfreien Stadt Chemnitz dessen Geschäfte wahr.
In § 7 Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „den Regierungspräsidien“ durch die Wörter „den Landesdirektionen“ ersetzt.
§ 9 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Der Freistaat Sachsen ist in vier Planungsregionen eingeteilt:
die Planungsregion Westsachsen umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Leipzig sowie die Gebiete des Landkreises Leipzig und des Landkreises Nordsachsen,
die Planungsregion Südsachsen umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Chemnitz sowie die Gebiete des Landkreises Mittelsachsen, des Erzgebirgskreises, des Vogtlandkreises und des Landkreises Zwickau,
die Planungsregion Oberes Elbtal/Osterzgebirge umfasst das Gebiet der Kreisfreien Stadt Dresden sowie die Gebiete des Landkreises Meißen und des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge,
die Planungsregion Oberlausitz-Niederschlesien umfasst die Gebiete des Landkreises Görlitz und des Landkreises Bautzen.“
§ 10 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Das Wort „sind“ wird durch das Wort „ist“ ersetzt.
Die Zahl „50 000“ wird durch die Zahl „75 000“ ersetzt.
Das Wort „sieben“ wird durch das Wort „fünf“ ersetzt.
In § 11 Abs. 4 werden die Wörter „Umwelt und Geologie“ durch die Wörter „Umwelt, Landwirtschaft und Geologie“ ersetzt.
§ 14 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 1 wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Chemnitz-Erzgebirge“ werden durch das Wort „Südsachsen“ ersetzt.
Die Zahl „750 700“ wird durch die Zahl „1 316 800“ ersetzt.
In Nummer 3 wird das Komma am Ende durch das Wort „und“ ersetzt.
Nummer 4 wird gestrichen.
Die bisherige Nummer 5 wird Nummer 4.
In § 23 Abs. 2 wird das Wort „Regierungspräsidien“ durch das Wort „Landesdirektionen“ ersetzt.
§ 24 wird wie folgt geändert:
Absatz 5 wird aufgehoben.
Der bisherige Absatz 6 wird Absatz 5.
Nach dem neuen Absatz 5 werden folgende Absätze 6 bis 8 angefügt:
„(6) Am 1. August 2008 scheiden die weiteren Verbandsräte und die beratenden Mitglieder aus der Verbandsversammlung aus. Die Kreistage und Stadträte der Kreisfreien Städte wählen unverzüglich die weiteren Verbandsräte und die Stellvertreter der Verbandsräte.
Am 1. August 2008 geltende Regionalpläne der Planungsregionen Westsachsen, Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen gelten in den Gebieten, für die sie erstellt wurden, bis zum Inkrafttreten neuer Regionalpläne fort. Das Verfahren zur Fortschreibung des Regionalplans für die Planungsregion Westsachsen kann fortgeführt werden. Bei der Aufstellung des Regionalplans für die Planungsregion Südsachsen sind die jeweils nach § 6 Abs. 1 abgeschlossenen Verfahrensschritte für die Fortschreibung der Regionalpläne Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen nur soweit zu wiederholen, wie eine weitergehende Beteiligung der in § 6 Abs. 1 genannten Stellen erforderlich ist.“
Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst:
„Anlage 1 (zu § 4 Abs. 5) Nr. | Name I. | Braunkohlenplangebiet ‚Westsachsen’
| Teile des Landkreises Leipzig Bad Lausick, Stadt Belgershain Böhlen, Stadt Borna, Stadt Deutzen Elstertrebnitz Espenhainv Frohburg, Stadt Groitzsch, Stadtv Großpösnav Kitzen Kitzscher, Stadt Lobstädt Markkleeberg, Stadt Markranstädt, Stadt Neukieritzsch Pegau, Stadt Regis-Breitingen, Stadt Rötha, Stadt Zwenkau, Stadt
| Teile des Landkreises Nordsachsen Delitzsch, Stadt Krostitz Löbnitz Neukyhna Rackwitz Schkeuditz, Stadt Schönwölkau Wiedemar Zwochau
| Stadt Leipzig
Nr. | Name (deutsch) | Name (sorbisch) II. | Braunkohlenplangebiet ‚Oberlausitz-Niederschlesien’
| Teile des Landkreises Bautzen Bernsdorf, Stadt Elsterheide | Halštrowska Hola Guttau | Hućina Hoyerswerda, Stadt | Wojerecy, město Lauta, Stadt Lohsa | Łaz Oßling | Wóslink Spreetal | Sprjewiny Doł Wiednitz Wittichenau, Stadt | Kulow, město
| Teile des Landkreises Görlitz Bad Muskau, Stadt | Mužakow Boxberg/O.L. | Hamor Gablenz | Jabłońc Görlitz, Stadt Groß Düben | Dźěwin Klitten | Klětno Krauschwitz | Krušwica Kreba-Neudorf | Chrjebja – Nowa Wjes Markersdorf Olbersdorf Rietschen | Rěčicy Schleife | Slepo Schönau-Berzdorf Trebendorf | Trjebin Uhyst | Delni Wujězd Weißkeißel | Wuskidź Weißwasser/O.L., Stadt | Běła Woda, město Zittau, Stadt“.
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