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Naturschutzgebiete, Nationalparke und Naturparke sind vor Ort zu kennzeichnen.
Die Bezeichnungen „Naturpark“, „Biosphäre Bliesgau“, „Naturschutzgebiet“, „Landschaftsschutzgebiet“ dürfen nur für die Biosphäre Bliesgau gemäß § 10 sowie die aufgrund der §§ 16 bis 19 geschützten Teile von Natur und Landschaft verwendet werden.
Die Naturschutzbehörde führt ein Naturschutzregister, in das alle im Saarland geschützten oder einstweilig sichergestellten Teile von Natur und Landschaft sowie die Biosphäre Bliesgau aufzunehmen sind.
Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale sind zu kennzeichnen. Die Bezeichnungen und ihre Kennzeichen…
Geschützte Teile von Natur und Landschaft sind zu registrieren und zu kennzeichnen. Das Nähere richtet sich nach Landesrecht.
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Biosphärenregionen, Nationalparke und…
Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete und Naturdenkmale sind mit den in der Anlage 1 abgebildeten fünfeckigen…
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope und Nationalparke sollen durch Schilder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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