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Die Klinik- und Krankenhausschule hat die Aufgabe, erkrankte Schülerinnen und Schüler, die sich längere Zeit oder in regelmäßigen Abständen in einer Klinik, im Krankenhaus oder in einer Kureinrichtung befinden, so zu unterrichten und zu fördern, dass eine Wiedereingliederung in die bisher besuchten Klassen erleichtert wird. Der Umfang des Unterrichts ist mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abzustimmen. Eine Klinik- und Krankenhausschule kann innerhalb des Gebietes eines Schulträgers mehrere Kliniken, Krankenhäuser oder Kureinrichtungen betreuen. Abweichungen vom Gebiet des Schulträgers bedürfen der Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde.
Die Klinikschule unterrichtet Schülerinnen und Schüler, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder einer vergleichbaren…
Der Krankenhaus- und Hausunterricht soll den Bildungsauftrag der Schule unter dem besonderen Gesichtspunkt von Krankheit und mangelnder Schulbesuchsfähigkeit…
Dem § 10 werden die folgenden Sätze angefügt: „Eine Klinik- und Krankenhausschule kann innerhalb des Gebietes eines Schulträgers mehrere Kliniken, Krankenhäuser…
Der Krankenhaus- und Hausunterricht berücksichtigt die Schullaufbahn des Schülers und richtet sich nach den Richtlinien und Lehrplänen, die für die Schule…
In die Klinikschule werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die wegen einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder in einer vergleichbaren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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