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Der Krankenhaus- und Hausunterricht soll den Bildungsauftrag der Schule unter dem besonderen Gesichtspunkt von Krankheit und mangelnder Schulbesuchsfähigkeit erfüllen, den Anschluss an den Unterricht in der Schule ermöglichen, die Wiedereingliederung in den normalen Schulbetrieb vorbereiten, von der Krankheit ablenken und den Willen zur Genesung stärken.
Ist wegen der Krankheit die Änderung der Schullaufbahn unumgänglich, so soll der Krankenhaus- und Hausunterricht darauf vorbereiten.