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Der Krankenhaus- und Hausunterricht berücksichtigt die Schullaufbahn des Schülers und richtet sich nach den Richtlinien und Lehrplänen, die für die Schule gelten, die er ohne seine Krankheit besuchen würde (Stammschule). Soweit es die besondere Lage des Schülers zulässt, ist vorrangig Unterricht in den für ihn versetzungs- oder abschlussrelevanten Fächern zu erteilen. Musische Fächer können in angemessenem Umfang einbezogen werden.
Die Prinzipien der Individualisierung, der Differenzierung und der Selbsttätigkeit sowie der Einsatz von entsprechenden Medien, Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln haben für den Unterricht kranker Schüler besondere Bedeutung.
Die Unterrichtung kranker Schüler erfordert die enge Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten, den im Krankenhaus- und Hausunterricht eingesetzten Lehrkräften, den sonstigen betreuenden Fachkräften, den Erziehungsberechtigten sowie der Stammschule. Die Stammschule stell den Lehrkräften, die den kranken Schüler unterrichten, alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung und informiert sie insbesondere über den Stand der Klasse, die Lernziele und Unterrichtsinhalte im Rahmen der für die Klasse erstellten Unterrichtsplanung. Die zu treffenden Maßnahmen ergehen in enger Abstimmung zwischen allen für das Wohl des kranken Schülers Mitverantwortlichen.