§ 6 Abs. 3 SchulPflG SLGesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) Vom 11. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
Über die Dauer der Vollzeitschulpflicht der in Absatz 1 und 2 genannten Schülerinnen und Schüler, die eine Schule der Regelform besuchen, entscheidet bei Ablauf…
§ 5 Abs. 4 APO-BK NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs
Die mit den Stundentafeln festgelegte Regeldauer der Bildungsgänge darf um höchstens ein Jahr überschritten werden (Höchstverweildauer). Um ein weiteres Jahr…
§ 4 Abs. 2 SchulPflG SLGesetz Nr. 826 über die Schulpflicht im Saarland (Schulpflichtgesetz) Vom 11. März 1966 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1Für Schülerinnen und Schüler, die einen Hauptschulabschluss innerhalb von neun Schuljahren an einer Gemeinschaftsschule nicht erreicht haben, kann die…
§ 10 Nr. 3 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
auf Antrag in besonderen Härtefällen mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.
§ 9 Abs. 3 APO-WbK NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann in Ausnahmefällen, insbesondere bei längerem Unterrichtsversäumnis infolge nicht von den Studierenden zu…