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Schülern ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
die Nutzung im Einzelfall vom Lehrer zugelassen wurde oder
die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.