§ 22a SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
Art. 1 SN-21600Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Nutzung privater mobiler Endgeräte in den Klassenstufen 5 bis 8
„§ 15a Nutzung privater mobiler Endgeräte Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt…
§ 20a SOFS SNSchulordnung Förderschulen
Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 8 mit Ausnahme der Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ist die Nutzung von privaten mobilen…
§ 11a SOGS SNSchulordnung Grundschulen
Schülern ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
§ 12a SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 1 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn