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Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5 bis 8 ist die Nutzung von privaten mobilen Endgeräten in der Schule untersagt. Dies gilt nicht, wenn
die Nutzung zum Schutz lebenswichtiger Interessen, behinderungsbedingt oder bei chronischen Krankheiten erforderlich ist,
die Nutzung im Einzelfall von der Lehrkraft zugelassen wurde oder
die Schulkonferenz Ausnahmen beschlossen hat.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.