§ 10 Abs. 1 GOS-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007
Zur Hauptphase aller Formen der gymnasialen Oberstufe im Geltungsbereich dieser Verordnung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen des § 11 der Zeugnis- und…
§ 25 Abs. 1 GemSVOVerordnung - Schulordnung - über die Bildungsgänge und die Abschlüsse der Gemeinschaftsschule (Gemeinschaftsschulverordnung - GemSVO) Vom 19. November 2024
Einer Schülerin oder einem Schüler wird nach dem Besuch der Klassenstufe 10 die Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe…
§ 6 Abs. 5 SOGYA SNAufnahmebedingungen
Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule oder im Realschulanforderungsniveau der Gemeinschaftsschule wird eine Schülerin oder ein Schüler in die…
§ 6 Abs. 6 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Nach Abschluss der Klassenstufe 10 der Oberschule werden Schülerinnen und Schüler in die Klassenstufe 10 des gymnasialen Anforderungsniveaus der…
§ 19 Abs. 1 DtLuxSchulLyzV SLVerordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl Vom 12. Juli 2007
Schülerinnen und Schüler können in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten, wenn sie die in § 29 oder § 33 genannten Voraussetzungen erfüllen.