Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Abiturprüfung ist bestanden, wenn die Ergebnisse der Abiturprüfungsfächer die Anforderungen des § 48 Absatz 4 erfüllen.
Die allgemeine Hochschulreife wird erworben, wenn
die Abiturprüfung bestanden wurde und
die Ergebnisse der Kurshalbjahre 11/I bis einschließlich 12/II die Anforderungen des § 48 Absatz 3 erfüllen.
die Abiturprüfung bestanden wurde und
Die allgemeine Hochschulreife hat erworben, wer beide Teile der Abiturprüfung gemäß § 74 Absatz 5 und 9 bestanden hat.
Für die Abiturprüfung und die Gesamtqualifikation zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gelten Abschnitt 9 und die Anlagen 1 bis 4 der Schulordnung…
Die Gesamtqualifikation für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife setzt sich zusammen aus den Kurshalbjahresergebnissen der Jahrgangsstufen 12 und 13…
Die allgemeine Hochschulreife wird zuerkannt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden wurden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.