§ 94 Abs. 1 SOOSA SNAbschlusszeugnis
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung bestanden haben, erhalten ein Zeugnis über den Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses. § 39 Absatz 3 Satz 3 gilt…
§ 93 Abs. 2 SOOSA SNBestehen der Prüfung
§ 40 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend.
§ 82 Abs. 2 Nr. 3 SOOSA SNZulassung zur Prüfung
ein Zeugnis über den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss noch nicht erworben hat und
§ 91 SOOSA SNDurchführung der Prüfung
Für die Durchführung der Prüfung gelten die §§ 35, 36 Absatz 7, § 37 Absatz 2 bis 5, §§ 41, 42 Absatz 1 Satz 1 bis 3, §§ 44 sowie 47 Absatz 3 und 4…
§ 62 Abs. 4 SOOSA SNVersetzung und Erwerb von Abschlüssen
Der Schüler, der die Anforderungen nach Absatz 3 erfüllt, erhält ein Abschlusszeugnis, das den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschlusses…