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Der Prüfungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung zu sichern und das Gesamtergebnis festzustellen.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. Die Abstimmungen im Prüfungsausschuss erfolgen mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
Bei den in § 22 Absatz 5 genannten Schülern legt der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der jeweiligen Beeinträchtigung des Schülers die zugelassenen Hilfsmittel und die Art und Weise des Nachteilausgleichs bei der Durchführung der Prüfung in dem jeweiligen Prüfungsfach fest, ohne die Leistungsanforderungen qualitativ zu verändern.
Zur Durchführung der Prüfung wird ein Prüfungsausschuss gebildet, dessen Mitglieder von der Schulaufsichtsbehörde berufen werden. Der Prüfungsausschuss besteht…
An jeder Schule wird zur Durchführung der Abschlussprüfung ein Prüfungsausschuss gebildet. Dessen vorsitzendes Mitglied ist für die ordnungsgemäße Durchführung…
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses teilt dem Prüfungsteilnehmer das Ergebnis der Abschlussprüfung mit.
Für jedes mündliche Prüfungsfach werden Fachausschüsse gebildet. Die Mitglieder der Fachausschüsse werden vom Prüfungsausschuss berufen. Einem Fachausschuss…
Für die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses gilt Teil 2 Abschnitt 7 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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