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Zur Durchführung der Prüfung wird ein Prüfungsausschuss gebildet, dessen Mitglieder von der Schulaufsichtsbehörde berufen werden. Der Prüfungsausschuss besteht neben einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden aus drei weiteren Lehrern. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses dürfen keine Lehrer der Waldorfschulen sein. Ein Lehrer der Waldorfschule kann beratend an den Sitzungen des Prüfungsausschusses teilnehmen.
Der Prüfungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung zu sichern und das Gesamtergebnis festzustellen.
Über die Sitzungen des Prüfungsausschusses wird ein Protokoll geführt, das vom Vorsitzenden und dem protokollführenden Mitglied des Prüfungsausschusses unterschrieben wird.
Der Prüfungsausschuss hat insbesondere die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung zu sichern und das Gesamtergebnis festzustellen.
An jeder Schule wird zur Durchführung der Abschlussprüfung ein Prüfungsausschuss gebildet. Dessen vorsitzendes Mitglied ist für die ordnungsgemäße Durchführung…
Die oder der Vorsitzende bildet im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter für die Durchführung der individuellen Prüfungsleistung einen…
Im Rahmen der Prüfung zum Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen wird für die Durchführung der mündlichen Prüfung und für die…
Bei jeder anerkannten schulischen Ausbildungsstätte ist durch die zuständige Behörde auf Vorschlag der Ausbildungsstätte ein Prüfungsausschuss zu berufen, der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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