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Nimmt ein Prüfungsteilnehmer ohne wichtigen Grund an einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung nicht teil, wird die Prüfungsleistung in diesem Fach mit „ungenügend“ bewertet.
Als wichtiger Grund gilt insbesondere Krankheit. Ein ärztliches Attest kann als Nachweis verlangt werden. Hat sich ein Prüfungsteilnehmer in Kenntnis einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder eines anderen wichtigen Grundes der Prüfung unterzogen, kann dieser Grund nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.
Sofern ein wichtiger Grund vorliegt und vom Prüfungsteilnehmer unverzüglich mitgeteilt wird, gilt die Prüfung als nicht unternommen. Darüber entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Der Prüfungsteilnehmer kann die nicht abgelegten Prüfungsteile an einem von der obersten Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschrift festgelegten Termin nachholen.
Die Prüfungsaufgaben für schriftliche Nachprüfungen werden von der obersten Schulaufsichtsbehörde zentral gestellt. Die Prüfungsaufgaben für mündliche Nachprüfungen werden von einem Fachlehrer erstellt und vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestätigt.
Die Prüfungsteilnehmer werden vor Beginn der Abschlussprüfung über die vorstehenden Bestimmungen belehrt.
Versäumt die Schülerin oder der Schüler aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil der Prüfung, gilt die Prüfung als nicht…
Die Vorschrift des Absatzes 1 über das Nichtbestehen der Prüfung findet keine Anwendung, wenn ein Schüler/eine Schülerin aus Gründen, die er/sie nachweislich…
Versäumt ein Prüfling die Abschlussprüfung, einen Prüfungsteil oder eine Prüfung, wird dafür die Note „ungenügend“ erteilt, es sei denn, es liegt ein wichtiger…
Die Vorschrift des Absatzes 1 über das Nichtbestehen der Prüfung findet keine Anwendung, wenn eine Studierende oder ein Studierender aus Gründen, die sie oder…
der Schüler den ursprünglichen Prüfungstermin und den Nachprüftermin aus wichtigem Grund versäumt hat. Die oberste Schulaufsichtsbehörde legt die Termine für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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