§ 2 Abs. 4 SOOSA SNAufbau der Oberschule, Klassen mit vertiefter sportlicher Ausbildung, besondere Bildungswege
An der Palucca Hochschule für Tanz Dresden wird ein besonderer Bildungsweg in den Klassenstufen 5 bis 10 eingerichtet, der anstelle des Wahlbereichs eine…
Art. 1 Abs. 2 SN-17697Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und den Erwerb von Abschlüssen an Oberschulen, Abendoberschulen und Waldorfschulen
Die Ausbildung im Fach Sport wird im Rahmen der tänzerischen Ausbildung absolviert. Abweichend von § 27 Absatz 1 findet keine Benotung statt. Abschnitt 10…
§ 109 Abs. 1 SächsHSGSächsisches Hochschulgesetz
In geeigneten Studiengängen kann die Palucca Hochschule für Tanz Dresden den Studienbetrieb parallel zur Schulausbildung einrichten. In diesen Fällen ist § 34…
§ 5 Abs. 1 FSO SNSchulordnung Fachschule
Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Am Sonnabend kann Unterricht erteilt werden
§ 5 Abs. 1 LPOIISopV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik (LPO II - Sonderpädagogik) Vom 20. Juli 2009
Die Ausbildung erfolgt in zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten mit einem Unterrichtsfach/Lernbereich aus dem Fächerkanon der Stundentafel der…