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Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch und Mathematik.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf 3 der Fächer Englisch, Physik, Biologie, Geographie, Geschichte und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung, bei deren Festlegung der Prüfungsausschuss die Wünsche des Prüfungsteilnehmers berücksichtigen soll. Sie kann fachpraktische Teile enthalten.
Für die Prüfung im Fach Deutsch gilt § 36 Absatz 4 entsprechend.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.