§ 92 SOOSA SNBewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 bis 4 sowie § 39 Absatz 2 Satz 2 entsprechend. Endnoten sind die Noten, die…
§ 86 Abs. 1 SOOSA SNBewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 bis 4 sowie § 39 Absatz 2 Satz 2 entsprechend. Endnoten sind die Noten, die…
§ 91 SOOSA SNDurchführung der Prüfung
Für die Durchführung der Prüfung gelten die §§ 35, 36 Absatz 7, § 37 Absatz 2 bis 5, §§ 41, 42 Absatz 1 Satz 1 bis 3, §§ 44 sowie 47 Absatz 3 und 4…
§ 93 Abs. 1 SOOSA SNBestehen der Prüfung
Der Prüfungsteilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn alle Prüfungsnoten mindestens „ausreichend“ sind und der Durchschnitt aller Prüfungsnoten mindestens 3,0…
§ 87 SOOSA SNBestehen der Prüfung
Für das Bestehen der Prüfung gilt § 40 entsprechend. Abweichend von § 40 Absatz 1 Nummer 2 ist die Prüfung nicht bestanden, wenn im Fach Deutsch die Endnote…