§ 99 Abs. 2 SOOSA SNBestehen der Prüfung
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn in den Fächern Deutsch und Mathematik die Prüfungsnote schlechter als „ausreichend“ ist.
§ 93 Abs. 1 SOOSA SNBestehen der Prüfung
Der Prüfungsteilnehmer hat die Prüfung bestanden, wenn alle Prüfungsnoten mindestens „ausreichend“ sind und der Durchschnitt aller Prüfungsnoten mindestens 3,0…
§ 94 Abs. 2 SOOSA SNAbschlusszeugnis
Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, bei denen aber die Voraussetzungen gemäß § 99 Absatz 1 vorliegen und deren Prüfungsnoten in den…
§ 10 Abs. 3 WaldorfPVO SNPrüfungsverordnung Waldorfschulen
Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn die Prüfungsnote im Fach Deutsch schlechter als „ausreichend“ lautet.
§ 92 SOOSA SNBewertung und Feststellung des Prüfungsergebnisses
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten § 38 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 bis 4 sowie § 39 Absatz 2 Satz 2 entsprechend. Endnoten sind die Noten, die…