Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturstabilisierungsfonds Saar“ (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1710)[1] vom 5. Mai 2010
Das Sondervermögen wird zum 1. Januar 2012 aufgelöst. Die bis dahin für das Sondervermögen aufgenommenen Kredite werden in den allgemeinen Schuldenbestand des Landes übernommen.
§ 8 SoVermKFErG SL
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