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Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Konjunkturstabilisierungsfonds Saar“ (Art. 1 des Gesetzes Nr. 1710)[1] vom 5. Mai 2010
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.