Gesetz über das Sondervermögen „Konjunkturfonds Saar“ Vom 1. April 2009*
Das Bundesgesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder sowie die dazu getroffenen Verwaltungsvereinbarungen regeln die Einzelheiten der Finanzhilfe des Bundes an die Länder.
§ 3 SoVermKonjG SL
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