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Für jedes Haushaltsjahr ist vom Ministerium für Finanzen und Europa ein Wirtschaftsplan für das Sondervermögen aufzustellen.
Das Ministerium für Finanzen und Europa erstellt am Ende eines jeden Rechnungsjahres eine Jahresrechnung. In der Jahresrechnung sind der Bestand des Sondervermögens einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.