SoVermSaarlPaktG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 SoVermSaarlPaktG SLHaftungGesetz zur Einrichtung eines „Sondervermögens Saarlandpakt“ Vom 30. Oktober 2019*) § 7§ 9 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiFür Verbindlichkeiten des Sondervermögens haftet das Saarland. Das Sondervermögen haftet nicht für die sonstigen Verbindlichkeiten des Saarlandes. § 7§ 9