SozSichUKG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel SozSichUKGGesetz zur Koordinierung der sozialen Sicherheit mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland§ 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:§ 1