Verordnung - Prüfungsordnung - über die Prüfung zum Erwerb einer sonderpädagogischen Qualifikation für die Arbeit in sozialpädagogischen Einrichtungen Vom 17. September 1997
Die Prüfungsgebühr beträgt 102,50 Euro. Sie ist nach der Zulassung zu entrichten.
§ 15 SPädQualV SL
§ 15 SPädQualV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen