Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Hochschulen können in ihren Ordnungen festlegen, dass für die Teilnahme an den schriftlichen und mündlichen Prüfungsmodulen Gebühren erhoben werden. Die Gebühr für die Teilnahme an einer Zugangsprüfung darf jeweils für einen Studiengang 250 Euro nicht übersteigen.
Die Hochschulen können durch Satzung festlegen, dass für Studienangebote, die kein grundständiges Studium oder Weiterbildung sind, von den Teilnehmerinnen und…
Die Hochschulen können in einer Satzung festlegen, dass bei Einführung eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests eine einmalige Gebühr von höchstens 100…
Die Gebühr für das Verfahren beträgt mindestens 250 Euro und höchstens 5 000 Euro. Die Gebühr wird von dem vorsitzenden Mitglied festgesetzt. Die Höhe der…
Von Gasthörerinnen und Gasthörern erheben die Hochschulen eine Gebühr von mindestens 40 und höchstens 250 Euro pro Semester.
Die Hochschulen erheben von den Studierenden für das Studium in grundständigen Studiengängen eine Studiengebühr in Höhe von jeweils 300 Euro für das erste und…
Für die Teilnahme an postgradualen Studiengängen erheben die Hochschulen Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Hochschule sowie nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.