Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die in diesem Gesetz bestimmten Aufgaben wird beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport ein mit Vertreterinnen oder Vertretern des Landes und des Saarländischen Städte- und Gemeindetags paritätisch besetzter Kommunaler Sanierungsrat eingerichtet.
Die Präsidentin oder der Präsident des Rechnungshofs hat das Recht, an den Sitzungen des Kommunalen Sanierungsrates teilzunehmen
Die Grundlagen der Arbeitsweise des Kommunalen Sanierungsrates regelt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport durch Verwaltungsvorschrift nach Anhörung der im Kommunalen Sanierungsrat vertretenen Gruppen.
Zur Regelung der weiteren Einzelheiten gibt sich der kommunale Sanierungsrat eine Geschäftsordnung. Abschnitt 6 Schlussvorschriften