Verordnung über die Wahl von Bediensteten der Sparkassen und der Landesbank Saar - Girozentrale in den Verwaltungsrat Vom 14. Oktober 1975
Für die Wahl der Vertreter der Bediensteten in den Verwaltungsrat der Landesbank Saar - Girozentrale gelten die §§ 1 bis 16 entsprechend. Dritter Abschnitt Schlussvorschriften
§ 18 SparkWahlV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen