§ 1 Abs. 1 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Die Vorschriften jeweils in der Fassung der dazu ergangenen Änderungsgesetze gelten, soweit sich nicht aus diesem Gesetz etwas anderes ergibt, auch im Saarland.…
§ 1 Abs. 2 LA-EinfDV-SaarVerordnung zur Einführung von Rechtsverordnungen zum Lastenausgleichsrecht im Saarland
Die auf Grund des Altsparergesetzes erlassenen Rechtsverordnungen gelten von dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt ab im Saarland insoweit, als sie sich auf…
§ 26 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Die Vorschriften des Altsparergesetzes gelten im Saarland, soweit sie sich beziehen auf Im Falle des § 2b Abs. 2 Satz 2 des Altsparergesetzes gelten dessen…
§ 37 Abs. 2 LA-EG-SaarGesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Absatz 1 die auf Grund des Lastenausgleichsgesetzes, des Feststellungsgesetzes, des Gesetzes…
§ 23 SparSichSaarGGesetz zur Sicherung von Ersparnissen im Saarland
Dieses Gesetz gilt nach § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die…