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Das Saarland gewährleistet die Finanzierung wissenschaftlicher Projekte zur Vermeidung und Abwehr von Suchtgefahren durch Glücksspiele. Im Rahmen der Erfüllung dieser Aufgabe kann das Land mit anderen Ländern gemeinsame Projekte fördern. Abschnitt 3 Erlaubnis und Betrieb von Spielbanken