SpielbkV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 11 SpielbkVVerordnung über öffentliche Spielbanken (XXXX) §§ 7 bis 10Schlußformel (1)(2)Im übrigen tritt die Verordnung an dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.(3) (XXXX) §§ 7 bis 10Schlußformel