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Der Zutritt zu den Spielsälen ist nur mit Eintrittskarte gestattet. Die Eintrittskarte darf nur für längstens ein Jahr gültig, jederzeit widerruflich und nicht übertragbar ausgestellt werden. Mit dem Eintritt in die Spielsäle erkennen die Gäste die Spielbankordnung und die Spielregeln an.
Die Eintrittskarte darf nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausgegeben werden.