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Alle Gäste sind verpflichtet, den Anordnungen des Personals der Spielbank Folge zu leisten und auf Verlangen Eintrittskarten und Ausweispapiere vorzulegen.
Meinungsverschiedenheiten zwischen Gästen und dem Personal der Spielbank über die Anwendung der Spielbankordnung oder die Spielregeln werden durch die Spielbankleitung oder deren Beauftragte entschieden. Ihre Entscheidung ist endgültig. Gäste haben keinen Anspruch auf Heranziehung von Bildmaterial aus der Videoüberwachung (§ 11 des Saarländischen Spielbankgesetzes[1]).
Die Verwendung technischer Hilfsmittel zur Beeinflussung des Spiels ist nicht gestattet. Gästen der Spielbank ist es untersagt, Spielergebnisse mithilfe technischer Mittel zu erfassen.