§ 12 Abs. 3 Nr. 4 AG GlüStV 2021-SaarSaarländisches Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (AG GlüStV 2021-Saar) Vom 20. Juni 2012*
die gewerbliche Spielvermittlerin oder der gewerbliche Spielvermittler sich verpflichtet, sich selbst und das sonstige Personal im Hinblick auf die notwendigen…
§ 33c Abs. 2 Nr. 2 GewOGewerbeordnung
der Antragsteller nicht durch eine Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen…
§ 1 Abs. 1 SuSchVO NRWVerordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen
Zweck der Unterrichtung nach § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag beziehungsweise nach § 17a Absatz 3 Satz 1…
§ 22 Abs. 1 Nr. 10 AG GlüStV NRWGesetz zur Ausführung des Glücksspielstaatsvertrages
die Anforderungen an die Unterrichtungen mit Prüfung sowie den Erwerb des Sachkundenachweises nach § 16 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 und § 17a Absatz 3 Satz 1…
§ 9 Abs. 3 SpiVO NRWSpielbankverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Schulungen des im Spielbetrieb tätigen Personals, wie Croupière oder Croupiers, Rezeption, erfolgen in Verantwortung der oder des leitenden Beauftragten und…