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Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen hat die Aufgabe, die Mitarbeiter (einschließlich der Auszubildenden) der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und ihrer Gemeinschaftseinrichtungen in der Ausbildung sowie in der weiteren beruflichen und persönlichen Entwicklung zu fördern. Diese Förderung erfolgt insbesondere durch Angebote für die berufliche Ausbildung, Lehr- und Studiengänge, Seminare und Tagungen und Verhaltenstrainings mit dem Ziel, die zur erfolgreichen Aufgabenerfüllung in Sparkassen notwendige Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz zu erwerben. In Ausnahmefällen können Leistungen auch für Dritte erbracht werden.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen führt Prüfungen nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnungen durch.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen berät und unterstützt die öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Nordrhein-Westfalen und deren Gemeinschaftseinrichtungen auch bei Maßnahmen der Personalberatung und-entwicklung, insbesondere bei Potenzialanalysen und Auswahlverfahren, die über die Aufgaben nach Absatz 1 und 2 hinausgehen. Sie führt die Maßnahmen auch selbst durch.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen finanziert sich durch Entgelte und sonstige Erträge. Sie haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem gesamten…
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Aufsichtsbehörde ist das Finanzministerium.
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen ist verpflichtet, ihre Beschäftigten bezüglich der Zusatzversorgung den Beschäftigten bei den Sparkassen- und…
Die Rechtsverhältnisse der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen werden durch Satzung geregelt.
Organe der Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen sind
Die Sparkassenakademie Nordrhein-Westfalen führt ein Siegel.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.