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Für die Teilnahme an den Sitzungen erhalten die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Hauptverwaltungsbeamte in beratender Funktion gemäß § 10 Absatz 4 ein Sitzungsgeld; sie haben daneben Anspruch auf Ersatz ihrer Fahrtauslagen. Über die Höhe des Sitzungsgeldes beschließt der Verwaltungsrat auf der Grundlage von Empfehlungen der Sparkassen- und Giroverbände. Die Mitgliedschaft von Hauptverwaltungsbeamten im Verwaltungsrat und in dessen Ausschüssen gilt als Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst. Gleiches gilt für die Tätigkeit von Hauptverwaltungsbeamten in beratender Funktion gemäß § 10 Absatz 4.
Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind ehrenamtlich tätig. Die §§ 30 bis 33 der Gemeindeordnung gelten sinngemäß. Es besteht ein Anspruch auf Sitzungsgeld.…
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger oder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner erhalten für die im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Funktion erforderliche…
Sitzungsgeld ist ein, auch soweit es als Teil einer Aufwandsentschädigung gewährt wird, pauschalierter Auslagenersatz für die Teilnahme an Sitzungen der Organe…
Die Mitglieder der Regionalräte erhalten als Aufwandsentschädigung einen Pauschalbetrag sowie für die Teilnahme an den Sitzungen der Regionalräte und den zu…
Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten den Ersatz der bei der Ausübung ihrer Tätigkeit erwachsenden baren Auslagen und der Auslagen, die ihnen auf die durch…
Die Mitglieder der Arbeitskreise und des Ältestenrates sowie die zu den betreffenden Sitzungen geladenen Sachverständigen erhalten für die Teilnahme an den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.