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Die Geschäftsbereiche der Sparkassen im Landkreis Merzig-Wadern sind in den Sparkassensatzungen voneinander abzugrenzen. Der Sparkassen- und Giroverband ist vorher zu hören.
Rechtsänderungen und Rechtshandlungen auf Grund der §§ 1 und 2 sind von landesrechtlichen Steuern und Gebühren frei. Dies gilt auch für Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren.