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Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
1Ist die Person noch nicht 14 Jahre alt, so können die Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die zur Aufsicht über sie verpflichtet ist. 2Ist für die Person eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt, so können die Maßnahmen auch gegen die Betreuerin oder den Betreuer im Rahmen ihres oder seines Aufgabenkreises gerichtet werden.
Verursacht eine Person, die zu einer Verrichtung bestellt ist, die Gefahr in Ausführung der Verrichtung, so können Maßnahmen auch gegen die Person gerichtet werden, die die andere zu der Verrichtung bestellt hat.
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen sie zu richten.
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten.
Ist die Person noch nicht 14 Jahre alt, können Maßnahmen auch gegen die aufsichtspflichtige Person gerichtet werden. Ist für eine Person ein Betreuer bestellt,…
Verursacht eine Person eine Gefahr, so sind die Maßnahmen gegen diese Person zu richten.
Ist die Person noch nicht 14 Jahre alt, können Maßnahmen auch gegen die aufsichtspflichtige Person gerichtet werden. Ist für die Person eine Betreuerin oder ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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