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Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, sich fortzubilden, damit sie über die Anforderungen der Ämter ihres Laufbahnabschnitts unterrichtet bleiben und auch steigenden Anforderungen gewachsen sind.
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport fördert und regelt die dienstliche Fortbildung.
Beamtinnen und Beamte, die ihre fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch dienstliche oder außerdienstliche Fortbildung wesentlich gesteigert haben, sind zu fördern. Sie sollen Gelegenheit erhalten, ihre besonderen Fachkenntnisse anzuwenden.